ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) –

  1. ALLGEMEINES

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge und Vereinbarungen zwischen dem Vertragspartner (Auftraggeber)und Blue Magic Architekturvisualisierungen (Auftragnehmer). Diese AGB gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners vor. Mit der Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit zu.

  1. BEAUFTRAGUNG

Alle Aufträge und Vereinbarungen verpflichten nur im Umfang laut Auftragsbestätigung. Abweichendes davon bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich nicht berechtigt von beauftragten Leistungen zurückzutreten.

  1. DATEN

Informationen und Daten welche zur Erstellung des Projektes notwendig sind, wie z.B. Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Umgebungsfotos, Lagepläne, 3D-Modelle, Materialbeschreibungen, Lichteinstellungen, usw. werden vom Vertragspartner in gut lesbarer und kompatibler, schriftlicher/elektronischer Form vor Projektbeginn zur Verfügung gestellt. Diese Daten sind vom Vertragspartner zu liefern, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen.

Falls eine Integration des Modells in eine bestehende Umgebung gewünscht wird,  sind, wenn nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber geeignete Umgebungsbilder kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Wenn durch lücken- und/oder fehlerhafte Informationen/Angaben das gelieferte Produkt unrichtig dargestellt wird, ist Blue Magic Architekturvisualisierungen nicht verantwortlich. Alle von Blue Magic Architekturvisualisierungen erstellten 3D-Daten, Texturen und sonstige Produkte bleiben ausdrücklich Eigentum von Blue Magic. Daten und Resultate werden von Blue Magic ohne Rechtspflicht aufbewahrt. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

  1. ABLAUF

Als Grundlage dienen freigegebene 2D-Pläne, DWGs, PDFs bzw. 3d Modelle etc. Die Bestimmung der Kamerastandpunkte (Perspektive) erfolgt mittels Screenshots. Diese sind vom Auftraggeber zu kontrollieren und freizugeben. Es erfolgt daraufhin die Einarbeitung von allen zusätzlichen Informationen (Licht, Materialien, Details, Möbel, Bepflanzung, etc.).

Es wird ein Vorabzug der 3D-Visualisierung mit allen zur Verfügung gestellten Informationen zugesandt.

Letzte Anpassungen erfolgen im finalen Korrekturdurchgang. Die Erstellung von abweichenden Varianten ist im Leistungsumfang nicht enthalten. Diese werden separat beauftragt. Die genaue Lieferzeit wird nach Erhalt aller Informationen und Unterlagen vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt.

  1. LEISTUNG

Der genaue Vertragsgegenstand wird durch das Angebot bzw. die Leistungsbeschreibung und den erteilten Auftrag bestimmt. Inkludiert sind sämtliche Vorarbeiten, Berechnungen, Besprechungen und Datenübermittlungen. Blue Magic Architekturvisualisierungen wird den erteilten Auftrag mit größter Sorgfalt ausführen. Im Falle von Überarbeitungen bereits erstellter Projekte sind die zu ändernden Bereiche in geeigneten Unterlagen vollständig, nachvollziehbar und gut sichtbar zu kennzeichnen und zu beschreiben. Sollten spezielle oder bestimmte Elemente benötigt werden, welche sich nicht in unserem Standardsortiment befinden, sind diese vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen (z.B.: bestimmte Möbel, Personen, Details usw.). Dabei kann Blue Magic Architekturvisualisierungen für die Verletzung etwaiger Urheber- und sonstiger Rechte nicht haftbar gemacht werden (s. Punkt 8). Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Vertragspartner.

  1. ÄNDERUNGEN

Hat der Vertragspartner während oder nach Abnahme des Projektes Änderungswünsche, die von den freigegebenen Daten bei Projektbeginn abweichen, so hat er diese Änderungen schriftlich mitzuteilen. Derartige Änderungen sind mit Mehrkosten auf Seiten des Auftraggebers verbunden und werden schriftlich mitgeteilt.

  1. LIEFERUNG, TERMINE

Blue Magic Architekturvisualisierungen ist bemüht, die vereinbarten Termine möglichst genau einzuhalten. Die vereinbarten Termine können nur dann eingehalten werden, wenn der Vertragspartner rechtzeitig alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben zustande kommen, können nicht dem Auftraggeber verrechnet werden. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Nach Abgabe des finalen Resultats gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht.

  1. URHEBERRECHTE, NUTZUNGSRECHTE

Laut Urheberrechtsgesetz §23 (3) ist das Urheberrecht unübertragbar und bleibt daher im Eigentum von Blue Magic Architekturvisualisierungen.  Der Vertragspartner erwirbt ein Nutzungsrecht der gelieferten Visualisierungen. Die Nutzungsbewilligung erfolgt erst nach Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages. Die Renderings dürfen nach Bezahlung uneingeschränkt und unbefristet in Originalform publiziert werden. Sollen für die zu erbringende Leistung auf ausdrücklichem Wunsch des Vertragspartners Produkte verwendet werden, bei denen sich die Urheberrechte ganz oder teilweise im Besitz Dritter befinden, werden diese Urheberrechte ebenfalls ausdrücklich, auch ohne schriftliche Bestätigung, vom Vertragspartner anerkannt. Blue Magic Architekturvisualisierungen kann für die Verletzung etwaiger Patente oder sonstiger Schutzrechte nicht haftbar gemacht werden.

Blue Magic Architekturvisualisierungen kann die erstellten Visualisierungen uneingeschränkt zur Eigenwerbung verwenden. Bei laufenden Verfahren (anonyme Wettbewerbsverfahren usw.) werden die gelieferten Produkte erst nach Verfahrensentscheidung veröffentlicht. Sollten Gründe vorliegen, die gelieferten Produkte gar nicht oder erst zu einem bestimmten Zeitpunkt zu veröffentlichen, ist dies im Vorhinein vom Vertragspartner unaufgefordert bekanntzugeben.

  1. HAFTUNG

Eine Haftung für Schäden aufgrund Höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Vertagspartner können nicht gegen Blue Magic Architekturvisualisierungen geltend gemacht werden. Der Vertragspartner stellt Blue Magic Architekturvisualisierungen von jeglicher Verantwortung gegenüber Dritten frei. Blue Magic Architekturvisualisierungen ist nicht verantwortlich für Projekt- oder Inhaltsänderungen, die durch den Vertragspartner oder einen Dritten nach Projektbeginn verursacht werden. Inhaltliche Projektänderungen jeglicher Art nach der Auftragsvergabe können zu Zeitverzörgerungen sowie zu Mehrkosten führen. Terminverschiebungen, die durch zu späte oder nicht gelieferte Angaben entstehen bzw. durch verspätete Freigaben seitens des Auftraggebers oder Dritten entstehen können, sind nicht Bestandteil des vereinbarten Produktionszeitraumes und können zur Verzögerung der Abgabe führen.

  1. HONORAR, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die von Blue Magic Architekturvisualisierungen gelegten Rechnungen sind sofort und ohne jeden Abzug zahlbar. Skontoabzüge sind unzulässig. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen oder sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist Blue Magic Architekturvisualisierungen berechtigt, Teilrechnungen zu stellen. Der Vertragspartner gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug, auch wenn der Zahlungsausgleich nicht angemahnt wird. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt Blue Magic Architekturvisualisierungen laufende Arbeiten einzustellen. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Vertragspartner zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten. Das Nutzungsrecht der gelieferten Produkte tritt erst nach Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages in Kraft.

  1. GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGSORT, GÜLTIGES RECHT

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Blue Magic Architekturvisualisierungen. Es gilt österreichisches Recht, auch wenn der Vertragspartner seinen Sitz nicht in Österreich hat.

  1. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieser AGBs unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.